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++++ Corona Namida-Newsticker ++++



UPDATE: DIE GESAMTE SCHWEIZ WURDE VON DEUTSCHLAND ZUM RISIKOGEBIET ERKLÄRT (mit Wirkung ab Samstag 24.10.2020)

Die folgenden Weisungen gelten für meine Kunden aus der Schweiz. Kunden mit Wohnsitz in Deutschland sind davon nicht betroffen!


Wie weiter mit deinem Training in der Hundeschule Namida?

- Privatlektionen und Tagesworkshops (Aufenthalt in DE kürzer als 24 Stunden, ohne Übernachtung im Hotel bzw. in DE)

o Dein Wohnsitz ist einem Risikogebiet zugeordnet, gehört aber in die Grenzregion von Baden-Württemberg (beide Appenzell, Aargau, Basel, Basel Land, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zürich)

§ keine Einschränkungen, du kannst nach DE einreisen und dein Training in der Hundeschule Namida wahrnehmen

o Dein Wohnsitz ist einem Risikogebiet zugeordnet und gehört nicht in die Grenzregion von Baden-Württemberg:

§ Du darfst die Hundeschule nur mit einem negativen Covid-19 Test besuchen, der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein beim Grenzübertritt

- Intensivtrainings, Kurzwochen, Trainingsweekends, Seminare (Aufenthalt in DE länger als 24 Stunden, mit Übernachtung im Hotel bzw. in DE,):

o Dein Wohnsitz ist einem Risikogebiet zugeordnet:

§ Du brauchst ein negatives Covid-19 PCR Testresultat. Die Einreise nach Deutschland muss innerhalb 48 Stunden nach Erhalt des Testergebnisses erfolgen (Datum des Testergebnisses ist massgebend!). Ein ärztliches Zeugnis muss bei Ankunft im Hotel vorgewiesen werden

Für die Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten gelten ab 17. Oktober 2020 folgende Bestimmungen:

Gäste/Kunden, die ihren Wohnsitz in einem deklarierten Risikogebiet haben, dürfen nur einreisen und beherbergt werden, wenn sie über ein negatives Covid-19 PCR Testresultat verfügen. Die Einreise nach Deutschland muss innerhalb 48 Stunden nach Erhalt des Testergebnisses erfolgen (Datum des Testergebnisses ist massgebend!). Ein ärztliches Zeugnis muss bei Ankunft im Hotel vorgewiesen werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, die sogenannte «24 Stunden Regelung», die folgendes besagt:

Ausnahme für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden

Ausnahmen von der Quarantänepflicht (Anm. A.N.: und dem Vorlegen eines negativen Covid-19 Tests) sind insbesondere vorgesehen für

  • Einreisen nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden (namentlich: in Österreich das Land Vorarlberg, im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet, in der Schweiz die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich, in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin),

Die Verordnungen sind sehr volatil zur Zeit und auch die Deklaration der Risikogebiete kann sich sehr rasch ändern. Ich versuche hier alles immer auf dem neuesten Stand zu halten. Bitte kontaktiere mich bei Fragen oder Unsicherheiten, ich helfe und unterstütze dich gerne wo immer möglich.


Der Ordnunghalber sei darauf hingewiesen, dass die Hygieneregelungen und Schutzmassnahmen zu jeder Zeit befolgt werden und das Training entsprechend angepasst wird!

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