Die Hundeschule Namida nimmt die Schutzmassnahmen und Hygieneregeln ernst und ich bitte meine Kunden, folgendes zu beachten:
Eingangsbereich: bitte vermeidet unnötige Wartezeiten im Eingangsbereich. Falls es doch zu einer kurzen Wartezeit kommt werden die Mindestabstände eingehalten und Masken getragen
Das Betreten und Verlassen des Hundeplatzes wird durch die Trainerin geregelt um eine Durchmischung der Gruppen zu verhindern
Maske aufsetzen beim Betreten und Verlassen des Platzes
Maskenpflicht in allen Innenräumen sowie wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Bitte erscheint ohne Begleitpersonen zum Training (Ausnahmen bilden Einzellektionen, jedoch nur gegen Absprache mit der Trainerin)
Bitte vor und nach der Lektion Hände desinfizieren (Desinfektionsmittel beim Eingang)
Bitte tauscht keine Trainingsutensilien untereinander aus
Die Trainingsgeräte der Hundeschule werden regelmässig gereinigt und nach Möglichkeit desinfiziert
Wer krank ist oder sich krank fühlt erscheint nicht zum Training
Wer Kontakt mit an Covid-19 erkrankten Personen oder mit Personen mit Verdacht auf Covid-19 erscheint nicht zum Training
Die allgemeinen Hygieneregeln des BAG werden zu jederzeit eingehalten:
Mindestabstand von 1.5 Meter einhalten
Hände waschen / desinfizieren
In Armbeuge husten und niesen
Kein Händeschütteln, keine Umarmungen
Die Kunden der Hundeschule Namida in Buchs ZH sind über das Schutzkonzept informiert.

Bezüglich Hundeschulen informiert das Veterinäramt Zürich wie folgt:
Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, Risiken für Mensch und Tier durch mangelhaft sozialisierte Hunde zu verhindern, können die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden nicht länger ausgesetzt werden.
Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten. In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse auf maximal 5 Personen (inkl. Leitung) zu beschränken. Die Betreiber sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, sodass sie zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Schutzkonzept muss dabei auch Eingangs- und Wartezonen berücksichtigen – hier darf es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchmischung der verschiedenen Personengruppen kommen. Weiterhin erlaubt sind Einzellektionen – auch hier sind zu jedem Zeitpunkt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Kurse, die sich an die Hundehaltenden richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, dürfen nach wie vor nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen. Hundesport «im Freien», z. B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leitung) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten.
(Veterinäramt Zürich https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html#-1266901676)
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